Für Sie als Unternehmer ist vorbeugender Brandschutz nicht nur eine (scheinbar) lästige Pflicht – schließlich steht im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Kapitals auf dem Spiel.
Vertrauen Sie daher auf meine Erfahrung als externer Brandschutzbeauftragter. Mit meinem Blick von außen auf Ihre individuellen Anforderungen finde ich optimale Lösungen und stehe Ihnen und Ihren Mitarbeitern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Warum ein externer Brandschutzbeauftragter?
Durch einen externen Brandschutzbeauftragten sparen Sie sich die teure und zeitaufwendige Aus- und Fortbildung internen Brandschutzbeauftragten. Ihre Mitarbeiter werden in ihrer eigentlichen Aufgabe nicht beeinträchtigt und können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Zusätzlich habe ich stets den Vorteil, nicht „betriebsblind“ zu sein und kann somit die bestmöglichsten Lösungen im vorbeugenden Brandschutz für Sie als Betreiber finden.
Erfahrungsgemäß hat ein externer Brandschutzbeauftragter einen höheren Zuspruch bei Belehrungen und Brandschutzschulungen von Mitarbeitern. Im Konfliktfall ist die Neutralität stets gewahrt.

Mein Angebot an Sie
Mit meiner Praxiserfahrung als Berufsfeuerwehrmann wie auch als selbständiger Sachverständiger kenne ich sowohl die Sicht des Unternehmers als auch der Feuerwehr. Damit finde ich die bestmögliche Lösung für Ihre Anforderungen und bin eine zentrale Schnittstelle zwischen Ihnen und den Behörden.
Nachdem ich mich mit Ihren betrieblichen Abläufen vertraut gemacht habe, stehe ich Ihnen als kundiger Partner zur Verfügung. Zu meinen Aufgaben gehören:
- Zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen
- Regelmäßige Brandschutzbegehungen
- Erstellen, Fortschreiben und Kontrollieren der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung und Bewertung des Brandschutzkonzeptes sowie Unterstützung bei der Umsetzung
- Erstellen, Fortschreiben und Kontrollieren der Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmpläne
- Ausbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205 – 023, Ausbildung von Evakuierungshelfern und Durchführen von Evakuierungsübungen